GLOSSAR V




Vakuumdämmung

Vakuumdämmsysteme stellen eine relativ junge Entwicklung in der Dämmstoffbranche dar. Durch die überragend niedrigen Wärmeleitfähigkeiten kann Vakuumdämmung bei gleicher Dämmwirkung erheblich dünner produziert werden als herkömmliche Dämmstoffe. Dementsprechend können auch Bauteile wie Außenwände, Böden oder Decken mit Vakuumdämmung wesentlich dünner geplant werden als bisher. Ein Nachteil der Vakuumisolationspaneele liegt in ihrer empfindlichen luftdichten Hülle. Wird diese beschädigt, verliert die Paneele ihre ausgezeichneten Wärmedämmeigenschaften. Vakuumisolationspaneel (VIP) sind heute gebräuchlicher als Vacuum Insulation Sandwiches (VIS).


Vakuumkollektor

Konstruktiv bedingt ist dieser meist als Röhrenkollektor ausgeführt. Die Verluste werden durch Evakuierung des Raumes zwischen Glasabdeckung und Absorber stark verringert. Dadurch ist das erreichbare Temperaturniveau höher als beim Flachkollektor. Einsatzbereiche sind die solare Raumheizung und die Herstellung von Prozeßwärme.


Vakuumverglasung

Das Prinzip von Vakuumgläsern besteht darin, den Scheibenzwischenraum zu evakuieren, um damit eine größtmögliche Wärmedämmwirkung zu erreichen. Vakuumgläser befinden sich noch im Prototypenstadium, ihre Entwicklung bis zur kostengünstigen Serienproduktion wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern.


Verbundsicherheitsglas (VSG)

Verbundsicherheitsglas (VSG) besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die mit einer elastischen, reißfesten Hochpolymerfolie, meist Poly-Vinyl-Butyral (PVB), so miteinander verbunden sind, dass beim Bruch der Scheiben die Bruchstücke an der Folie haften bleiben. VSG muss bei Überkopfverglasungen aus Gründen der Resttragfähigkeit in Deutschland Bestandteil des Scheibenaufbaus sein.


Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Grundlage aller Rechtsbeziehungen am Bau. Die VOB wurde erstmals 1923 eingeführt. Sie ist weder Verordnung noch Gesetz, wird aber von allen am Bau Beteiligten akzeptiert, wenn sie vereinbart wurde. Bei öffentlichen Auftraggebern muss sie, bei privaten Auftraggebern kann sie vereinbart werden.


Vorlauftemperatur

Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur, auf den der Heizwärmeerzeuger das Heizwasser bringen muss. Mit dieser Temperatur wird das Wärmeverteilnetz gespeist. Früher wurde mit hohen Temperaturen gearbeitet (z.B. 90°C), in modernen Heizungen kommt man aber mit ca. 50°C aus. Flächenheizungen (Fußbodenheizung, Wandheizung) werden mit noch niedrigeren Temperaturen betrieben (unter 35°C). Durch Absenkung der Vorlauftemperatur kann Energie gespart werden. Nach thermischen Sanierungen kann übrigens praktisch immer die Vorlauftemperatur gesenkt werden, ohne dass es im Haus kalt bleibt.


Vormauerziegel (VMz)

Vormauerziegel sind frostbeständige Mauerziegel, die z.B. die äußere Schale einer Kerndämmung bilden. Zur Kennzeichnung erhalten sie den Buchstaben VMz.


Vor-Ort-Beratung

Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ ins Leben gerufen. Bei der Vor-Ort-Beratung wird das Gebäude zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Durchgeführt wird die Beratung durch speziell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Energieberater.


Vorhabensbeginn

Als Beginn eines Vorhabens wird generell der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages gewertet. Planungen (z. B. Bauplanung, Machbarkeitsstudien, Vorversuche), Grunderwerb, Patentanmeldung, Inanspruchnahme von Beratungen oder das Einholen von Genehmigungen gelten in der Regel nicht als Vorhabensbeginn.

Bei Bauvorhaben gilt die erste Handwerkerleistung vor Ort bzw. der "erste Spatenstich" oder die erste Abschlagszahlung als Beginn des Vorhabens. Bei Ersterwerb oder Erwerb von einem Bauträger gilt die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Bei Erwerb in einer Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum.